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Mietbedingungen

Mietgegenstand

Alle vermieteten Equipments gehören zum Mietgegenstand. Hierzu zählen in erster Linie Schlauchboote, Außenborder und Trailer sowie die optionale Echolot- und Angelausrüstungen. Des Weiteren gehört auch sämtliches Zubehör der Equipments zum Mietgegenstand bzw. Paddel und Schwimmwesten für das Schlauchboot. Je nach Buchung können auch weitere maritime Ausrüstungsgegenstände zum Mietgegenstand gehören z.B. Kühlboxen, Rutenhalter, Angelruten und Angelrollen. Die im Folgenden aufgeführten Mietbedingungen sind stets auf die Einzelteile und die Summe des Mietgegenstandes bezogen.

 

Übernahme

Uns liegt die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden besonders am Herzen. Daher erhälst du bei clevercharter eine fachmännische Beratung und Einweisung für Boot und Motor. Dabei weisen wir dich in alle relevanten Sicherheitsbestimmungen ein. Bereits bei der Terminvereinbarung teilen wir dir mit, was du für die Übernahme mitbringen solltest.

 

Mietzeitraum

Der Mietzeitraum, auch Mietzeit genannt, ist die Dauer, in der der Mietgegenstand dem Mieter überlassen wird. Der Mietzeitraum beginnt bei clevercharter am Tag der Übergabe des Mietgegenstands. Der Mietzeitraum endet am Tag der Rückgabe des Mietgegenstands durch den Mieter.

 

Reservierung und Anzahlung

Wird die Reservierung von uns bestätigt, halten wir für den Mieter das gewünschte Mietequipment bereit. Durch die von clevercharter ausgegebene Reservierungsbestätigung gilt der Vertragsschluss als vollzogen. Bei bestätigter Reservierung wird innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. Bis zum 14. Tag des Mietbeginns sind die restlichen 75 % des Mietpreises zu leisten, die zuvor geleistete Anzahlung von 25 % wird entsprechend berücksichtigt.

 

Stornierung

Bestätigte Reservierungen können bis zum 61. Tag vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Für Stornierungen zwischen dem 60. und dem 15. Tag vor Mietbeginn sind 25 % des Mietpreises als Stornierungsentgelt zu entrichten. Für Buchungen die in weniger als 14 Tage vor Mietbeginn storniert werden, entsteht ein Stornierungsentgelt von 50 % des Mietpreises.

 

Mietpreis

Der Mietpreis für den Verleih wird dem Mieter bei der Angebotserstellung durch den Mieter ausdrücklich mitgeteilt. Der Leih- oder Mietpreis entspricht den Kosten, die dem Verleiher für den Verleihservice entstehen. Der Mietgegenstand wird vom Mieter am vereinbarten Übergabeort entgegengenommen. Nach erfolgter Absprache ist es möglich, dass dem Mieter der Mietgegenstand vom Vermieter geliefert wird. Hierzu wird dem Mieter im Vorfeld eine entsprechende Transportpauschale mitgeteilt. Bei der Abholung am Betriebssitz von clevercharter entstehen dem Mieter keine Zusatzkosten.

 

Kaution

Der Mietgegenstand wird durch eine Kaution teilabgesichert. Die Kaution ist durch den Mieter bei Abholung in bar zu hinterlegen oder im Vorfeld zu überweisen. Nach dem Ende der Mietzeit und der Rückgabe des Mietgegenstandes wird die Kaution, verrechnet mit eventuellen Wertminderungen am Mietgegenstand, dem Mieter entsprechend der Hinterlegungsart wieder ausgezahlt. Unter Umständen wird die Kaution nicht direkt bei der Rückgabe des Mietgegenstands wieder ausgezahlt, sondern erst nach eingehender Prüfung des Mietgegenstandes - spätestens jedoch 3 Tage nach Rückgabe. Reicht die hinterlegte Kautionssumme nicht aus, um entstandene Schäden am Mietgegenstand zu begleichen, wird eine zusätzliche Nachzahlung fällig.
Das geliehene Schlauchboot mit Außenborder und Trailer sowie optionalem Echolot ist zusammen mit dem gewählten Zubehör maßgebend für die Bestimmung der Kautionshöhe.
Die Kautionssumme wird vom Vermieter pauschal festgelegt und ist nicht auf Einzelkomponenten wie Rutenhalter, GPS-Echolot, Equipment für Schleppangeln, Brandungsangeln und Vertikalangeln aufgeschlüsselt. Dem Vermieter oblieg es selbst, Bestandskunden nach eigenem Ermessen eine geringere Kaution einzuräumen.

 

Kauf

Auf Anfrage können die gemieteten Boote, Außenbordmotoren, Trailer, GPS-Echolote, Kombigeräte mit Kartenplotter, Coleman-Kühlboxen, Schleppangel-Rutenhalter, Schwimmwesten, Angelruten und Angelrollen gekauft werden. Der entsprechende Kaufpreis wird vom Vermieter festgelegt und bezieht sich auf den Zustand des Mietgegenstands bei Mietbeginn. Vor Verleih der Sache, kann bereits eine gegenseitige Absprache über einen Terminkauf nach Ende der Mietzeit getroffen werden. Eine solche Absprache hat nur Gültigkeit, wenn sie vor Mietbeginn von beiden Seiten schriftlich vereinbart wurde.
 

Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, den kompletten Mietgegenstand mit entsprechender Sorgfalt und ohne fahrlässiges Verhalten zu behandeln. Vor jeder Ausleihe prüft der Vermieter den Mietgegenstand und veranlasst bei Bedarf entsprechende Wartungsarbeiten. Dennoch kann vom Vermieter keine Funktionsgarantie ausgesprochen werden.
Wird der Mietgegenstand stark beschädigt oder geht verloren, wird dessen Eigentum automatisch kostenpflichtig auf den Mieter übertragen. Die hierdurch entstehende Kaufpflicht wird mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers für Neugeräte (entspricht dem Wiederbeschaffungswert) bepreist. Sollte die hinterlegte Kaution nicht ausreichen, um die Kaufpflicht zu erfüllen, wird eine entsprechende Nachzahlung fällig. Ist der Mietgegenstand beschädigt und der Schaden kann durch Reparatur oder Nachkauf beglichen werden, trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Kosten.
In jedem Falle wird der Mietpreis nicht zur Deckung von vom Mieter verursachter Schäden verwendet. Mit Übernahme des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter dessen einwandfreien Zustand. Es obliegt dem Mieter nachzuweisen, dass Schäden am Mietgegenstand nicht von ihm verursacht wurden.

 

Gewährleistung

Funktionelle Defekte und optische Schäden des Mietgegenstandes müssen dem Vermieter vom Mieter bei Übernahme angezeigt werden. Sollten hierdurch erhebliche Funktionseinschränkungen entstehen, wird das gemietete Schlauchboot mit Außenborder und Trailer zu einem geringeren Mietpreis vermietet. Die Nachlassgestaltung übernimmt in diesem Fall der Vermieter.

 

Rückversand

Der Mietgegenstand muss zum vereinbarten Zeitpunkt wieder am Abholort zurückgegeben werden. Wird die Mietzeit überschritten, berechnet der Vermieter für jeden überzogenen Tag eine im Mietvertrag ausgewiesene Tagespauschale. Bei mehrtägiger verspäteter Rückgabe gilt keine Höchst- oder Ermessensgrenze. Erst wenn die aufsummierten Überziehungspauschalen den Wiederbeschaffungswert (UVP des Herstellers) erreichen, wird der entsprechende Betrag dem Mieter vom Vermieter endgültig in Rechnung gestellt. Der Vermieter wird dem Mieter in diesem Fall auch entgangene Mieteinnahmen in Rechnung stellen.

 

Sonstiges

Für clevercharter ist es selbstverständlich, dass Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern ausschließlich zur internen Dokumentation genutzt werden.

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